Brutto – Abzüge = Netto
Lohnaufwand ist immer der Bruttolohn.
Vom Bruttolohn werden AHV/IV/EO, ALV, BVG und NBU abgezogen. Diese Beiträge schuldet der Arbeitgeber den Versicherungen (2270).
Lohnaufwand ist immer der Bruttolohn.
Vom Bruttolohn werden AHV/IV/EO, ALV, BVG und NBU abgezogen. Diese Beiträge schuldet der Arbeitgeber den Versicherungen (2270).
AG-Anteil → 5700 / 2270.
Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich eigene Beiträge (u. a. AHV/IV/EO, ALV, BVG, BU, FAK). Diese sind Sozialversicherungsaufwand.