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Löhne & Sozialversicherungen

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Brutto – Abzüge = Netto

Lohnaufwand ist immer der Bruttolohn.

Vom Bruttolohn werden AHV/IV/EO, ALV, BVG und NBU abgezogen. Diese Beiträge schuldet der Arbeitgeber den Versicherungen (2270).

Arbeitgeberbeiträge

AG-Anteil → 5700 / 2270.

Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich eigene Beiträge (u. a. AHV/IV/EO, ALV, BVG, BU, FAK). Diese sind Sozialversicherungsaufwand.

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